Was tun ?

Was bei mir geholfen hat:

(Muss nicht jedem helfen - kann aber !)

Gesundheit  Fahrerlaubnis  Versicherung  Versorgungsamt  

Schmerzen (akut) Tramal (Vorsicht! Droge)
Schmerzen (langfristig) Nicht lachen! Ich personalisiere die Schmerzen und "spreche" mit ihnen.
z.B. "Du blöde S@#, Du bekommst mich nicht klein!" Ich habe, wie ich von der Möglichkeit gehört habe, auch gedacht: was für ein Blödsinn. Aber es hilft.
Missempfindungen Neurontin

Eine sehr entscheidende Rolle spielt auch das Motorradfahren. Seit dem ich wieder Motorrad fahre, geht es mir entschieden besser.
Auch der Muskelaufbau und die Sensibilisierung gehen meiner Meinung nach besser voran.
Das Gefühl der Nutz- und Hilflosigkeit ist rapide gesunken.
Fazit versucht alles, Euren Hobbys und Interessen weiter nach gehen zu können.
In diesem Jahr (2004) versuche ich mich wieder auf der Rennstrecke (u.a. bei Two Wheels).
Für Renndistanzen und -zeiten reicht es zwar noch nicht, aber ich werde mich langsam wieder ran tasten.

Auch das Gespräch mit "Leidensgenossen" ist nicht unwichtig.
Erfahrungen und Tip´s austauschen sowie das Gefühl verstanden zu werden und nicht allein zu sein.

Ein Reizstromgerät für zuhause habe ich mir verschreiben lassen.
Ich habe ein 1300,- DM teures Gerät von einem Sanitätshaus gekauft. Es wurde nur leider nicht von der Kasse übernommen. Klärt das vorher ab. Sollte Eure Kasse die Kosten nicht übernehmen, tut es ein Gerät aus dem Versand (Otto, Quelle, etc.) für 299,- DM ebenso. Wenn auch der Heilungserfolg von einigen in Frage gestellt wird, der Kontrolleffekt, welcher Muskel lässt sich wie lange mit welchem Strom reizen, ist auf jeden Fall da.

Thema Schmerzmittel (in meinem Fall Tramal): Durch einen Leidensgenossen erfuhr ich von den Nebenwirkungen.
Er selbst hatte es über 2 Jahre, in hohen Dosen, genommen. Bei ihm kam hin zu, dass er psychisch sehr labil war.
Er zog sich zurück und war eigentlich nur im Bett und im Delirium, verlor Freunde und Arbeit. Erst nach einem stationären Entzug und anschließender Therapie kam er ins "reelle Leben" zurück.
Darauf hin setzte ich das Tramal (4-6x 20-30 Tropfen) ab, um zu sehen was passiert. Es war tatsächlich wie ein Drogenentzug. Mir wurde angst und bange. Nur ganz ohne geht es leider nicht. Nun nehme ich es aber gezielt und in kleineren Dosen.

Fahrerlaubnis

Laut unseren guten Gesetzen ist man mit einer Plexusparese generell erst mal nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Das heißt: Selbstanzeige und Fahrerlaubnis abgeben. Nun, das wird keiner freiwillig tun. - ABER - Der Versicherungsschutz geht euch verloren, wenn etwas passiert !
Ich brauchte mich nicht selbst anzeigen, ich wurde von meiner Ex angezeigt.
Fahrerlaubnis abgeben und zur MPU lautete der natürlich gebührenpflichtige Bescheid der Führerscheinstelle.
Also zur MPU anmelden, keine 700,- DM. Vorbereitungskurs 230,- DM. ??? Wo zu brauche ich diesen ?
Beim TÜV angerufen und auf meine Behinderung hingewiesen: Den müssen sie nicht machen, empfehlen wir aber jeden.  Nun ja.  Auf zur MPU.
1. Fragebogen ausfüllen: Wie viel Alkohol trinken sie, warum trinken sie, etc, pp.
2. Sehtest
3. Ärztliche Untersuchung: Bitte frei machen. Versuchen sie bitte im "TIP-TOP Schritt" über die Linie am Boden zu gehen. Mit dem Finger zur Nase. etc.
Nun wurde es mir zu blöd. Ich wies nochmals auf den Grund meines Daseins hin. Erklärung der Ärztin: sie müsse sich an die Formulare halten. Zum Wesendlichen: Motorrad - unmöglich. PKW - mit Beschränkung. LKW - nicht ohne erneute Fahrprüfung. So die Meinung dieser "Fachkraft". Erst nach einer heißen Diskussion, ließ sie sich auf eine erneute Fahrprüfung mit behindertengerecht umgebauten Fahrzeugen ein. Mit dem TÜV und der Zulassungs- und Führerscheinstelle wurden die erforderlichen und möglichen Umbauten abgesprochen. Aber einfach mit dem eigenen Auto zur Fahrprüfung, ist nicht. Zur Fahrprüfung wird ein Fahrschulfahrzeug, ein Fahrlehrer und zuvor Fahrstunden benötigt. Angeblich aus Sicherheits- und Versicherungsgründen. Nun hieß es eine Fahrschule finden, die ein für mich behinderten gerecht umgebaute Fahrzeuge hat. Die gibt es aber nicht. Also musste in meinen LKW zusätzlich eine Doppelpedalanlage (für den Fahrlehrer). Dann Fahrstunden und zur Prüfung. Den "Lappen" - nein ist ja jetzt ne Karte, mit den alten Klassen 1,2,3 wieder in den Händen und um ca. 10.000,- € ärmer, darf ich jetzt wieder fahren.

Versorgungsamt

Auch hier heißt es Nerven behalten! (sehr passend)
Beim ersten Antrag (ca.1 Jahr nach dem Unfall) wurde geschrieben; man müsse erst ein mal abwarten,
ob die Behinderung dauerhaft oder nur vorübergehend besteht. Dann nach langem hin und her,
und wieder mal unzähligen Untersuchungen, der Bescheid: GdB 60 %.
Da ich völlig unerfahren in diesen Dingen war, habe ich diesen Bescheid erst ein mal akzeptiert.
Nach ca. einem Jahr: Nachuntersuchung, und der Folgebescheid: 50%. Der Bearbeiter ging von einer Besserung aus. Warum konnte mir auch mein Arzt nicht erklären. Also Einspruch einlegen. Ergebnis 70%.
Im Internet fand ich eine Tabelle (Stand 04.2003) zur Festsetzung des Behinderungsgrades.
Dem nach gibt es für den Ausfall des kompletten Armplexus, 80%.
- Neuer Antrag, neue Untersuchungen, neues Glück.
Nein - Spaß bei Seite, ich warte noch auf den neuen Bescheid, denn jedes % zählt.
Für Arbeitsplatz, Steuern, etc.

Versicherung

Wenn möglich, gilt auch hier: nichts ohne meinen (Fach-) Anwalt.
Ich habe mich dummerweise übers Ohr hauen lassen.
Ich hatte eine kombinierte Unfall- Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung. Gezahlt wurden 50.000,- DM aus der Unfallversicherung mit Verzichtserklärung und anschließender Kündigung.
Habe mir leider nicht alles genau durchgelesen.
Gerade wenn man, wie ich am Anfang, unter hohen Dosen Tramal steht, sollte man nichts unterschreiben.
Tramal bringt den "sch... egal - Effekt" mit sich. Und später ärgert man sich.

Da ich am Unfall schuldlos war, habe ich das Glück, dass ein Großteil der unfallbedingten Kosten die Versicherung des Unfallgegners tragen muss.
Auch, oder gerade hier gilt: Nichts ohne Anwalt. Es gibt so viele Regelungen, die es bei der Entschädigung zu beachten gilt. Einige Versicherungen lassen es bis zum Gerichtstermin kommen, bevor sie zahlen.

Fortsetzung folgt...

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